Projektförderung des Berliner Senat

Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Gruppenprojekte, in denen besonders neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen.

Projektförderung

Voraussetzungen
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sollten sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegen.
• Das Projekt bzw. die Erstaufführung von künstlerischen Videos muss zwischen Februar und Dezember des jeweiligen Jahres in Berlin durchgeführt werden.
• Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
• Die Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler dürfen an keiner Hochschule immatrikuliert sein.
Umfang der Förderung
Der Projektzuschuss beträgt maximal 10.000,- Euro.
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