Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 9.2.2016 (Az.: 308 O 48/15) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Facebook die IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos, die auf Facebook hochgeladen und dort veröffentlicht werden sollen, löschen oder verändern darf.
Geklagt hatte Rainer Steußloff, Vorstandsmitglied von FREELENS e.V.
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In den IPTC-Daten, einem internationalen Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, vermerkt der Fotograf seine Urheberschaft, die Kontaktdaten und die Bildbeschreibung. Diese Daten sind unerlässlich, um den Urheber und Nutzungsrechteinhaber des Fotos eindeutig identifizieren zu können und um die Fotos mittels Volltextsuche im Internet wiederzufinden. Ebenso ist die digitale Beschriftung ein wichtiges Instrument, um Bilder zu beschreiben, die abgebildeten Personen, Orte und Sachen zu benennen und missbräuchliche Verwendung – auch in einem anderen Sinnzusammenhang – zu vermeiden.
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