Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium (18.000 Euro) oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben. Außerdem stehen Mittel für die Erarbeitung von Werkverzeichnissen zur Verfügung. Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen. Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2015. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.
Link → Stiftung Kunstfonds
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