Gefördert werden professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler sowie fest gefügte Künstlergruppen, die durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind.
Voraussetzungen
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler haben sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegt.
• Die Realisierung des Katalogs erfolgt zwischen Februar und Dezember des jeweiligen Jahres.
• Das Projekt hat noch nicht begonnen.
• Die letzte geförderte Veröffentlichung liegt länger als fünf Jahre zurück.
• Die Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Es werden bis zu 8.000 € für einen Katalog bezuschusst.
→ Link Katalogförderung des Berliner Senat
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