Förderung aus Mitteln der City Tax

logo berlin-artist-info

Spartenübergreifende Förderung künstlerischer und kultureller Projekte
(City Tax)

Zielgruppe
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der sogenannten Freien Szene (2/3) aber auch Institutionen (1/3) gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Ziele der Förderung
Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

Mit 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel:
• Reihen, Serien oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)
• Besondere Programmschwerpunkte
• Koproduktionen

Mit 1/3 der zur Verfügung stehenden Mittel:
• Insbesondere Kooperationsprojekte, in denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der freien Szene zusammenarbeiten
• Projekte von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen
• Projekte der Kultur- und Zeitgeschichte, für die es bislang im Land Berlin keine geeignete Fördermöglichkeit gibt (insbesondere Projekte freier Berliner Träger bzw. Kulturschaffender und landesgeförderter Einrichtungen)

Voraussetzungen
Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch die antragstellende Berliner Institution gegeben.
Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin sichtbar werden.
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Ausgeschlossen sind:
gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen
die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites und die Produktion von Filmen
solche Projekte und Programme, für die der Berliner Senat bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht
Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung aus Landesmitteln zugesagt ist (nicht HKF oder EU-Förderungen)
die rein institutionelle und über Jahre währende Förderung
Jahresprogramme.

Link zur Website der Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten