Treuhandauftrag der Gesellschaft für Stadtentwicklung
Seit 1988 ist die Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE) per Senatsbeschluss vom Land Berlin beauftragt, unter gemeinnützigen Bestimmungen Räumlichkeiten für die besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes zu akquirieren und zu sichern. Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben übernahm die GSE zunächst die Verwaltung und soziale Betreuung ganzer Objekte und trat darüber hinaus als Pächter und Generalmieter von Wohnungen auf. Diese Aufgabenstellung wurde 1995 durch einen Treuhandauftrag vom Land Berlin erweitert. Durch den Treuhandvertrag hat die GSE den Auftrag, Treuhandvermögen zu bilden. Sie soll ganze Objekte übernehmen, verwalten, bewirtschaften und mieten, um die Wohn- und Gewerberäume den Bedarfsgruppen langfristig anbieten zu können.
Zu den von der GSE zu versorgenden besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes gehören:
– Öffentliche und private Träger der Jugend- und Sozialhilfe
– Träger von Wohnfolgeeinrichtungen
– Soziokulturelle Initiativen
– Künstler
– Träger von Berufsbildung
– Selbsthilfegruppen
– Mietergenossenschaften
– Alleinstehende Personen in schwierigen Lebenslagen
– Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind
– Kinderreiche Familien
– Familien mit Migrationshintergrund
– Jugendliche und junge Erwachsene, die sich vom Elternhaus trennen wollen
– Von Obdachlosigkeit bedrohte Personen
– Haushalte, die die hohen Mietbelastungen nicht zu tragen in der Lage sind
Angemietete Objekte
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Bewirtschaftung der angemieteten und gepachteten Einheiten der GSE.
47 Wohn- und Gewerbeeinheiten und ein gepachtetes Haus werden per Miet- oder Pachtvertrag für das vorgegebene Klientel gesichert und zur Verfügung gehalten.