Spartenoffene Förderung Berlin 2017/2018 („City Tax“)

Berlin-de

Pressemitteilung vom 02.12.2016
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

Mit ca. 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Freie Szene):
Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)
Besondere Programmschwerpunkte
Koproduktionen (künstler. und finanz. Beteiligung der Projektpartner)
Mit ca. 1/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Institutionen):

Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der Freien Szene zusammenarbeiten
Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist der 1. Juni 2017.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden:

http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen.
Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Link zum Online-Formular (ab KW 50):
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/

Bewerbungsschluss ist der 24. Januar 2017.

Am 12.12.2016 findet um 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung für Antragsteller*innen in Kooperation mit dem Kulturförderpunkt im Podewil – Klosterstr. 68, 10179 Berlin – statt. Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung, da die Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt ist.

Link zur Anmeldung: → here

Im Jahr 2017 ist eine weitere Förderfrist vorgesehen. Bewerbungsschluss ist voraussichtlich Mitte Juni für Projekte, die ab 2018 beginnen.

Hinweis: Die Förderung für Projekte der Zeitgeschichte wird separat ausgeschrieben. Das Informationsblatt und der Online-Antrag werden zu gegebener Zeit auf der Website der Kulturverwaltung veröffentlicht.