Berliner Senat: Förderung von Künstlerinnen und Künstlern

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Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin.
Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstlerinnen und Künstlern.
 
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderungen und Stipendien für Berliner Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: für Bildende Kunst, Fotografie, Neue Medien, Literatur, Musik, Darstellende Kunst, verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert interkulturelle Projekte, Kulturaustauschprojekte sowie im Rahmen des Künstlerinnenprogramms Vorhaben und Stipendien im Bereich Video und Film, Bildender Kunst und Komposition von Künstlerinnen. Über den Kofinanzierungsfonds ermöglicht das Land Berlin seinen Künstlerinnen, Künstlern und freien Gruppen eine Antragstellung bei Förderinstitutionen, die einen Kofinanzierungsanteil voraussetzen. Die Kulturverwaltung fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben. Erfolgreiche, bestehende Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen und Ensembles aller Kunstsparten werden durch die Wiederaufnahmeförderung unterstützt. Im Bereich des Kulturellen Erbes fördert die Kulturverwaltung die Digitalisierung von Objekten. Bitte beachten Sie die Förderungsgrundsätze der Kulturverwaltung des Berliner Senats.
Kunstfreiheit, Staatsferne, Transparenz, Vergleichbarkeit und Förderungsgerechtigkeit sind die wichtigsten Grundlagen bei der Beurteilung von Anträgen und der Vergabe von Stipendien, Preisen und Projektförderungen. Um diese Prinzipien wahren zu können, beruft die Kulturverwaltung zur Vergabe von Förderrungen in der Regel jährlich wechselnde Beiräte und Jurys, die die Begutachtung der Anträge vornehmen. Die aktuelle Besetzung von Beiräten und Jurys können Sie den Informationsblättern der jeweiligen Förderprogramme entnehmen.

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