Gefördert werden sowohl Einzelprojekte als auch Gruppenprojekte, in denen besonders neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen.
Projektförderung
Voraussetzungen
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sollten sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegen.
• Das Projekt bzw. die Erstaufführung von künstlerischen Videos muss zwischen Februar und Dezember des jeweiligen Jahres in Berlin durchgeführt werden.
• Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
• Die Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
• Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler dürfen an keiner Hochschule immatrikuliert sein.
Umfang der Förderung
Der Projektzuschuss beträgt maximal 10.000,- Euro.
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